Untersuchungen in der Fragestellung des Sorgerechts
Jugendämter und Gerichte können im Rahmen der Festlegung bzw. Zusprechung des Sorge,- Umgangs- und Besuchsrechts für Kinder- und Jugendliche die Durchführung von Drogen- oder Alkoholtests bei Elternteilen verlangen, wenn diese staatlichen Behörden durch einen möglichen Alkohol,- Drogen- oder Medikamenten-Missbrauch eines Elternteils das Wohl und die Sicherheit des Kindes gefährdet sehen.
Oftmals können aber auch falsche Behauptungen einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit eines Erziehungsberechtigten, wie sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten von einzelnen Parteien gelegentlich aufgestellt werden, durch ein Drogen- oder Alkohol-Screening entkräftet werden. Als Untersuchungsmaterial werden hier Urin-, bzw. vorrangig Haarproben verwendet.